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Strandregeln Bergen (Bergen aan Zee, Schoorl aan Zee, Egmond aan Zee)
Für die Strände der Gemeinde Bergen gelten bestimmte Strandregeln, welche man auch kennen sollte. Die Regeln werden normalerweise vom Gemeinderat verabschiedet und geändert. Von daher kann ein Blick auf die Seite der Gemeinde Bergen sinnvoll sein.
- Sommerzeit ist von 1. Mai bis 1. Oktober
- Winterzeit ist von 1. Oktober bis 1. Mai
Strände werden normalerweise grob unterschieden in Aktivitätenstrände und Liegestrände. In der Regel kann man das an den Schildern erkennen.
Befahrungsregeln
- Sommer: Grundsätzlich ist die Befahrung der Strände mit motorisierten Fahrzeugen nur von Berechtigten und dann nur zwischen 18.00Uhr und 10.00Uhr möglich. Nichtmotorisierte Fahrzeuge sind grundsätzlich nicht erlaubt. Fahrräder dürfen am Strand zwischen 19.00Uhr bis 10.00Uhr fahren.
- Winter: Berechtigte dürfen mit motorisierten Fahrzeuge ganztägig am Strand fahren, für Sonn- und Feiertage gelten jedoch die selben Regeln wie im Sommer. Nichtmotorisierte Fahrzeuge sind stellenweise auf Aktivitätenstränden erlaubt. Fahrräder dürfen den ganzen Tag fahren.
Aktivitäten
Aufstellen bzw. Zurücklassen von Gegenständen oder Hilfsmitteln ist für maximal 1 Tag erlaubt. Andere Besucher dürfen dadurch aber nicht behindert werden.
Kanus, Drachen, Deltaflieger sowie Gruppenspiele und Sportliche Aktivitäten sind Sommer wie Winter nur auf den Aktivitätenstränden erlaubt, im Winter überall.
Schwimmen ist bei hochgezogener roter Fahne und in der Nähe der Buhnen verboten
FKK nur auf dem Nacktbadestrand zwischen den Kilometersteinen 29.5 und 31.5 erlaubt.
Angeln ist im Sommer auf den Aktivitätenstränden mit einzelnen Angelgeräten erlaubt. Im Winter ist das Angeln mit einzelnen Angelgeräten ist überall erlaubt. Das Angeln mit festen Angelgeräten ist nur zwischen den Kilometersteinen 36.5 und 39.5 und zwischen 40.25 und 41.0 erlaubt.
Übernachten auf dem Strand, offenes Feuer
Übernachten ist nirgendwo erlaubt, ausgenommen in den Strandhütten in Egmond aan Zee. Ebenso ist offenes Feuer nirgendwo erlaubt.
Tiere
Hunde dürfen angeleint im Sommer auf auf den Aktivitätenstränden und auf den Liegestränden nur vor 10.00 Uhr und nach 19.00 Uhr sein, im Winter gibt es keine Einschränkungen.
Pferde dürfen im Sommer nur auf den Aktivitätenstränden und auf den Liegestränden vor 10.00 Uhr und nach 19.00 Uhr sein. Im Winter sind sie überall erlaubt, jedoch an Sonn- und Feiertagen zwischen 12.00 Uhr und 19.00 Uhr nicht.
(Stand vom Februar 2009)
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